Böllerspaß im ICE: Wer ist bloß dieser „ein Mann“?
Also das lief ungefähr so ab gestern Abend…
Kurz vor 21 Uhr zündete „ein Mann“ im ICE 19 am Bahnhof Siegburg (NRW) Feuerwerkskörper. Einer (oder mehrere) im Zug hielt die lauten Geräusche für Schüsse und verständigte per Handy die Polizei, die sofort mit einem schwerbewaffneten Großaufgebot anrückte – gut so. Sowas ist kein Spaß.
Im Zug befanden sich in dem Augenblick rund 180 Passagiere, die man heute wohl „Reisende“ nennen muss, um nicht verdächtig zu werden. Könnte schließlich eine „Transperson“ im Abteil sein.
Fast alle Reisenden waren auf dem Weg irgendwohin in den Osterurlaub, ich nehme an mit Zwischenstopp auf dem Frankfurter Flughafen.
Die Hintergründe des Vorfalls sind weiter unklar, schreiben die Agenturen heute Morgen. Der Tatverdächtige ist – gut so – „im polizeilichen Gewahrsam“.
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Eine Person wurde verletzt, sie erlitt ein Knalltrauma, wurde in ein Bonner Krankenhaus gebracht und nach kurzer Untersuchung wieder entlassen. „Leichte, oberflächliche Hautverletzungen“ habe sie, heißt es.
Der „ein Mann“ soll im Zug mit einem Anschlag gedroht haben, sagte später eine Sprecherin der Bundespolizei. Man fand in seinem Rucksack außerdem ein zweites Messer, frei verkäufliche Rauchkörper und eine Maske. Also, ich denke, wir können ausschließen, dass es sich bei „einem Mann“ um einen schwäbischen Ostertouristen handelte.
Wir wissen aber auch nicht, ob das, was wir alle nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre erleben mussten, doch wieder passiert ist.
Bedauerlicher Einzelfall und so…
Denn Deutsche Bahn, Messer und gelegentlich Macheten, da gibt es ja seit 2015 – danke, Angela! – eine erkennbare Kausalität.
Ich selbst hatte vor Jahren mal das zweifelhafte Vergnügen eines solchen „Events“, als ich von Süddeutschland – ich glaube von Freiburg – kommend, am Düsseldorfer Hauptbahnhof auf Gleis 10 aus dem ICE stieg. Während ich im Buchshop nach einer Zeitung suchte, um mir die Zeit zum nächsten Regionalzug nach Hause zu vertreiben, wurde es plötzlich in der Bahnhofshalle laut. Hunderte Menschen rannten nämlich plötzlich dort alle Richtung Ausgang. Während ich spontan an einen Studenten-„Flashmob“ dachte, schrie ein junges Mädchen im Vorbeilaufen uns Gaffern zu, „da hinten“ werde geschossen.
Ja, und was machen Sie dann als alter weißer Mann? Richtig! Sie rennen unvermittelt dem Strom hinterher.
Wobei, das habe ich festgestellt damals:
Alte weiße Männer sind nicht doof. Denn während geschätzt 400 Leute direkt nach dem Sturm ins Freie vor der Hauptbahnhofstür einfach stehen bleiben, weil sie denken, dann seien sie sicher, rennen wir älteren Profis noch mal 200 Meter weiter und in eine andere Richtung.
Weil, liebe Kinder, wenn „da hinten geschossen“ wird, dann fliegt so eine Kugel auch mal durch die Glastür einfach weiter. Aber lassen wir das!
Ein SEK rückte also schnell an und nahm den „ein Mann“ aus dem Rennen, der vorher mit seiner Machete noch fünf Menschen verletzt hatte auf dem Bahnsteig am Gleis 10.
Ich bin nun gespannt, ob wir während der österlichen Vorfreude noch erfahren, was für ein „Mann“ das gestern Abend wohl gewesen ist. Wenn es ein Prominenter war wie Christian Ulmen zum Beispiel, wir wüssten es schon. Wäre es ein Politiker, wir wüssten es auch schon. Wäre es ein AfD-Politiker, alle Titelseiten würden beherrscht von seinem Foto, seiner Familiengeschichte und von Nachbarn, die tiefste Abscheu ausdrücken. ARD-„Brennpunkt“ am Abend wäre sicher. Dafür weckt man auch gern mal den Intendanten am Morgen.
Aber nun ist es bloß „ein Mann“
Vielleicht wirklich ein junger Aachener Ureinwohner, der die Karnevalssession noch ein wenig verlängern wollte für sich persönlich und für Gäste der Deutschen Bahn. Vielleicht aber auch ein bereicherndes „Goldstück“.
Es bleibt spannend in Deutschland…



Bereits gestern abend war in der „Zeitung mit den vier Buchstaben“ zu erfahren, daß der Täter „ein Deutscher“ sei.
Heute wird gemeldet, es handele sich um einen „polizeibekannten Rechtsextremen“.
Bemerkenswert ist sicher, daß „der Mann“ von zumindest einem Mitreisenden nach dem Wurf einer „Softair-Granate“ auf den Gang des Wagens in eine Zugtoilette gesperrt wurde, bis die Polizei ihn festnehmen konnte.
Wird wohl alles so stimmen. Die für mich verbleibende Frage ist eine eher praktische: wie ist es einem Mitreisen möglich gewesen, den irren Randalierer von außen(!) in die Zugtoilette zu sperren? Dass man eine Zugtoilette von innen absperren kann, ist mir bekannt, aber von innen…? Kennt sich jemand diesbezüglich aus?
Sicher, da belegbar, ist lediglich, dass es diesem Land immer verrückter zugeht. Und es steht zu befürchten, dass alles noch schlimmer kommen könnte, wenn nicht gar wird. Die Verunsicherung der Bevölkerung ist groß, steigt ständig und langsam fängt an, teils seltsame Blüten zu treiben.
Übrigens teilte mir gerade gestern eine Freundin mittleren Alters mit, dass zwei mit ihr befreundete Familien mit Kind, bzw. Kindern, demnächst aus Deutschland fortziehen, sprich auswandern, werden. Die eine nach Portugal, die andere nach Südafrika. Erstere säßen quasi schon auf gepackten Koffern. Sie haben, was ihre Zukunft in Portugal angeht, eine sehr vernünftig klingende Planung. Nochmal – die Verunsicherung der Bevölkerung wächst, und bis dato gibt es keinerlei Anzeichen dafür, das sich dies in überschaubarer Zeit ändern könnte.
Korr. 1: „wie ist es einem MitreisenDEN möglich gewesen…“
Korr. 2: „Dass man eine Zugtoilette von innen absperren kann, ist mir bekannt, aber von AUßEN…?“
Also, wenn „ein Mann“ sich in einer Zugtoilette befindet und diese verlassen will, ein ( halbwegs kräftiger ) Mensch von außen die Türklinke blockiert, sollte das kein großes Problem darstellen.
Was die „Auswanderer“ angeht:
Wenn die gehen, denen „es hier nicht passt“ und die „ohnehin nur meckern“, ist es doch unserer Politelite nur recht, wenn sie weg sind – aus dem „Land, in dem wir gut und gerne“ gelebt haben …
Selbst wenn diese hier im Land immer brav und pünktlich ihre Steuern bezahlt haben? Na, ich weiß nicht. Vor allem, wenn es immer mehr werden sollten…?
@H.K.
Wie das mit der Zugtoilette gehen soll, erschließt sich mir nicht, denn Toilettentüren lassen sich üblicherweise nur von innen ver- und entriegeln, selbst bei der Bahn.
Ja, ich verstehe, das Ganze ist wahrlich kompliziert und erfordert eine entsprechende Erläuterung.
Eine Türklinke besteht i.d.R. und nach meiner aktuellen Kenntnis aus einem Türgriff AUSSEN, um die Tür zu öffnen und die dahinterliegende Räumlichkeit, hier: eine Deutsche Bahn-eigene Toilette, meist mobil betrieben und regelmäßig zu reinigen ( Näheres regeln eine bzw. mehrere schriftlich und notariell beglaubigte Vorschriften der Deutschen Bahn ), zu betreten sowie einem Türgriff INNEN, um die Tür von INNEN zu schließen und während der Besitzung oder Bestehung dieser mobil betriebenen Räumlichkeit die unbotmäßige Besitzung oder Bestehung fremder oder auch bekannter, aber zu dem Zeitpunkt unerwünschter Personen zu vermeiden.
Im Allgemeinen wird das Betätigen des Türgriffes durch das Herunterdrücken der Türklinke zum Öffnen, aber auch zum Zweck der Öffnung und anschließenden Schließung, bewirkt bzw. das nach links oder ggf. nach rechts mit mäßigem Druck ausgeführte Drücken eines entsprechenden Quer-Drück-Mechanismus vorgenommen.
Zusätzlich ist i.d.R. und nach meinem Kenntnisstand nahezu jede Tür ( Ausnahmen regeln sicher zahlreiche Vorschriften und Verordnungen sowie entspreche Bundes- und Landesgesetze, im Zweifelsfall gerichtlich einzuklagen ) mit einem Verriegelungsmechanismus, umgangssprachlich auch „Schloß“ genannt, neuerdings auch gern elektronisch, versehen, um die Tür vor nicht vor zur Zeit der Benutzung nicht gewünschtem Zugriff von AUSSEN, sprich: Öffnen, meist durch eine oder mehrere andere Personen mit der gleichen Nutzungsabsicht, sich selbst, sprich den aktuell berechtigten Besitzer bzw. Besteher vor ungebetenem, weil weder eingeladenem noch angemeldetem Besuch zu schützen.
Nach Beendigung der in dieser zwischenzeitlich von dem/ der jeweiligen Besitzenden mittels Tür sowie des eingebauten Verriegelungsmechanismus, neuerdings auch gern elektronisch betrieben, verschlossenen Räumlichkeit verrichteten Tätigkeit – diese ist sowohl gewerblich als auch privat möglich, unterliegt dabei aber u.U. der Differenzbesteuerung – und der unzweideutig geäußerten Willensbekundung der die bis dahin die mobil betriebene Räumlichkeit besitzenden bzw. bestehenden Person von innen mechanisch, neuerdings auch gern elektronisch, verschlossene Räumlichkeit zu verlassen sowie nach dem mechanischen Entriegeln der Tür bzw. deren Schloß, ist die mechanische Betätigung, hier: das Herunterdrücken der Türklinke auf der INNENseite der Tür, hilfreich, um die i.d.R. und nach meinem Kenntnisstand nach INNEN, also zum bisherigen Besitzer der mobil betriebenen Räumlichkeit der Deutschen Bahn hin zu öffnenden Tür in Richtung außerhalb dieser Räumlichkeit zu verlassen.
Sollte unvorhergesehener- und verbotenerweise und in womöglich freiheitsberaubender Absicht durch einen oder auch mehrere „Männer“ – bei Ausbleiben der Anwesenheit Selbiger auch durch eine oder mehrere Frauen – die AUSSEN befindliche mechanische, neuerdings auch gern elektronische Öffnungsmöglichkeit mechanisch, manuell oder mittels eines Gegenstandes, der genauer zu bestimmen ist, blockiert werden, so ist dieser Vorgang zum Nachteil des/ der bisherigen Besitzenden bzw. Bestehenden der meist mobil betriebenen Räumlichkeit der Deutschen Bahn als Freiheitsberaubung zu werten und anzuklagen.
Hierbei besteht gemäß § 239 StGB die rechtswidrige Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit eines Menschen, indem er eingesperrt oder auf andere Weise daran gehindert wird, seinen aktuellen Aufenthaltsort zu verlassen. Sie ist ein Offizialdelikt, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden und ist strafbar, sobald die persönliche Freiheit entzogen wird, auch wenn dies nur kurzzeitig geschieht.
Diese Kriterien gelten ausdrücklich auch für mobil betriebene Räumlichkeiten der Deutschen Bahn, in U- und S-Bahnen, sofern diese sich im mobilen oder/ und stationären Betrieb befinden, sowie den stationär betrieblichen Räumlichkeiten der Deutschen Bahn, die permanent stationär betrieben werden.
Im Falle eines in der meist mobil betriebenen Räumlichkeit der Deutschen Bahn freiheitsberaubten Attentäters gelten mildernde Umstände für den/ die Täter*/-/:/_/•/Innen.
Näheres regelt Alexander Dobrindt persönlich.
Ist wirklich komplementär einfach.
🤗
@H.K.
Ahnte nicht, dass ich mit meiner „praktischen Frage“ ein solch ausschweifend diskussionswürdiges Osterthema lostreten würde. Inzwischen dürfen wohl alle Klarheiten beseitigt sein. Mir wäre es recht, wenn die Züge bald mal wieder pünktlich abfahren und ankommen würden. – Der Ausreden aus dem Lautsprecher gibt es viele: zuletzt waren 45 Minuten Verspätung einem Arzteinsatz anzulasten, im weiteren Verlauf waren Menschen auf der Strecke. Dem Himmel sei Dank, dass wohl keiner von ihnen auf dieser geblieben ist, da sie sich offenbar wegen eines Gleisbruchs(!) dort eingefunden hatten. Na gut, dachte ich, dass der Gleisbruch offenbar gerade noch rechtzeitig vor meiner Fahrt über das gebrochene Gleis erfolgte. Für ihre Geduld überreichte eine freundliche Dame gen Ende der Fahrt jedem Passagier ein Leckerli, sprich ein Stückchen Schokolade. Diese sollte wohl den Frust der Passagiere wenn schon nicht versüßen, so doch etwas abmildern. Summa summarum kam ich auf einer Zugfahrt von planmäßig 3 Stunden mit 1 Stunde 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof an. Eine geschenkte Dreiviertelstunde Aufenthalt im einladenden Münchner Hauptbahnhof konnte ich für einen total entspannten Toilettenbesuch nutzen. Ohne Wackeln und Wanken, blitzsauber und vor allem ohne jedwede Gefahr, im Zug von einem boshaften Mitreisenden gezwungen zu werden, in besagter Örtlichkeit bis zum Erreichen des Zielbahnhofs zu verharren. – Hey, Abenteuerreisen jetzt auch in Deutschland! Wer hätte das je für möglich gehalten?
Korr. bzw.Anmerkung
Nicht „dass der Gleisbruch offenbar gerade noch rechtzeitig vor meiner Fahrt über das gebrochene, zumindest aber angebrochene Gleis erfolgte“, sondern „dass der Gleisbruch gerade noch rechtzeitig vor meiner Fahrt über das (an)gebrochene Gleis ENTDECKT wurde“ müsste es logischerweise heißen. Obwohl ich nicht annehme, dass eine Reparatur oder gar ein Austausch des schadhaften Gleises in der Kürze der Zeit erfolgt sein könnte, hat es fürs erste, sprich für zumindest „meine Weiterfahrt“ offenbar gereicht, dass der Zug mit deutlich gedrosseltem Tempo den schadhaften Streckenabschnitt passierte. Vertrauen erweckend klang mir der Begriff Gleisbruch absolut nicht, eher ehrlich, einem Offenbarungseid nicht unähnlich. – Allerdings muss man sich allmählich fragen, ob die Bahn mittlerweile auch technisch „auf Kante“ fährt, bzw. operiert. Immerhin gilt auch ein Gleisbruch als potenziell hoch gefährlich und u. U. lebensbedrohend. Stellt er doch ein ernstes Sicherheitsproblem dar, das zur Entgleisung eines Zuges führen kann. Na toll. Man sollte also täglich dafür beten, dass es nicht irgendwann und irgendwo in der Republik wieder zu einer Tragödie wie der von Eschede kommen möge.Damals war bekanntlich der Ermüdungsbruch eines Radreifens Schuld an dem bisher grauenvollsten Zugunglück der bundesrepublikanischen Bahngeschichte. Wenn die Bahn ihre Technik nicht mehr ausreichend unter Kontrolle halten kann (z. B. mangels revisionstechnischen Personals, Streckengehern etc.), sollte sie ihren Betrieb so lange einstellen, bis zumindest eine breite und stabile Grundsicherheit sowohl des Schienennetzes als auch der Züge wieder gewährleistet ist. Allerdings wäre der durch solch drastische Maßnahmen entstehende betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schaden wohl dermaßen immens, dass die Bahn vermutlich aufhören würde, zu existieren. – Ja, wo waren sie nur, die wohlentgoltenen Bahnchefs? Haben sie die Entwicklung des ihnen anvertrauten Unternehmens rundweg verpennt? In trauter Schnarchgemeinschaft mit den jeweiligen Verkehrsministern? Fragen über Fragen, auf welche der Bürger und Bahnfahrer zurecht eine Antwort erwartet – und verdient. – Wer möchte nun in der Haut Evelyn Pallas stecken? Auf sie wartet eine gigantische Aufgabe. Mögen sie und ihr Team dieser Aufgabe gewachsen sein und letztlich auch gerecht werden.
„ Wer möchte nun in der Haut Evelyn Pallas stecken?“
Mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.
Zum Einen wurde sie m.W. von niemandem gezwungen, duesen Job anzunehmen.
Zum Anderen:
„ Evelyn Palla, die seit dem 1. Oktober 2025 Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG ist, kam inklusive variabler Vergütungen im vergangenen Jahr auf rund 1,17 Millionen Euro.“
Ein in der Tat mehr als kärglicher Hungerlohn für 2025 – vom 01.10. bis 31.12. …
Schon ein dolles Ding. Die Gehälter in solch hohen (und noch weit höheren) monetären Sphären sollten zukünftig vielleicht doch besser mit der Performance des Empfängers verknüpft bzw. in Einklang gebracht werden. Ob sowas überhaupt zu erwirken wäre? Na, ich weiß nicht. Aber gerecht ist es wahrhaftig nicht. Nicht einmal angemessen. Wie leider so vieles hier auf Erden. Man rufe sich nur einmal die Boni so manchen Bahnchefs – und vieler anderer CEOs- in Erinnerung…
Nach Welt-Informationen ist der Tatverdächtige bereits polizeibekannt und wird dem rechten Spektrum zugeordnet. Bild berichtete bereits kurz nach der Tat, dass es sich um einen 20-jährigen Deutschen handele. Er wird der politisch motivierten Kriminalität von rechts zugerechnet, soll aber nicht „rechtsextremistisch gefestigt“ sein, sondern eher psychisch auffällig.
Ich halte es für möglich, dass er ein Passdeutscher ist und jetzt auf rechtsextrem (Graue Wölfe?) gelabelt wird, um den wahren Hintergrund zu verschleiern.
Normlerweise gelten echte Deutsche nicht als psychisch auffällig. Dies ist, wie die Tage im Falle des Polizistenmörders, anderen Nationalitäten vorbehalten.
„Ein deutscher Mann aus Aachen“, so weit, so gut. Ich möchte seinen Vornamen wissen.
Die Zuordnung „psychisch auffällig“ und „rechtsextrem“ löst bei mir maximales Erstaunen aus. So was hatten wir schon lange nicht mehr!°
https://journalistenwatch.com/2026/04/04/ice-anschlagsdrohung-bei-siegburg-der-rechtsextreme-mit-dem-koran-im-handgepaeck/
vielleicht ist er auch nur wegen der Spritpreise durchgedreht.