Es war ein Septembertag vor zwei Jahren als ein 44-jähriger Mann im Kölner Stadtteil Lindenthal um sein Leben rannte. Zwei Männer jagten den Obdachlosen am hellichten Tag durch die Straßen, schlugen und traten immer wieder auf ihn ein. Einer ruft laut „Ich bringe Dich um!“ und lacht höhnisch. Das Ganze gab es heute in Farbe auf Video zu sehen im Saal 246 des Kölner Amtsgerichtes (Foto). Den Film haben wir einem Freund der beiden Schläger zu verdanken, der der Hetzjagd ungerührt zusah und mit seinem Handy filmte.

Die menschenverachtenden Gewalttäter mussten sich – immerhin – wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, der Filmkünstler wegen unterlassener Hilfeleistung. Allerdings war der zum Gerichtstermin nicht einmal erschienen.

Beide Schläger sind unter 30 Jahren und sie gaben in der Verhandlung an, an jenem Tag betrunken gewesen zu sein. Das konnte man auch erkennen, als der Film gezeigt wurde, denn zumindest einer der Täter torkelte erkennbar. Und ja, beide Schläger zeigten Reue. Der Whisky, Frau Richterin, und es sei „peinlich“ jetzt das Video noch einmal ansehen zu müssen.

Die Richterin setze eine strenge Miene auf, bezeichnete die Jagd auf einen hilflosen Menschen als „erniedrigend“. Und dann stellte sie das Verfahren ein. Der eine Täter muss nun aber noch 300 Sozialstunden ableisten, der andere 300 Euro „Schmerzensgeld“ an das Opfer zahlen. Gegen den Filmamateur erging ein Strafbefehl in Höhe von 600 Euro.

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Dieser Artikel wurde 11 mal kommentiert

  1. Hans Wolfgang Schumacher Antworten

    Genau diese Kuscheljustiz ermuntert kriminelle Gewalttäter zu weiteren Taten.

    Wenn die Justiz nicht mehr gewillt ist, den Bürger vor solchen Schlägern zu schützen, dann wird der Bürger sich selber mit entsprechender Bewaffnung schützen müssen. Ist eine solche Entwicklung wünschenswert?

    Und ich habe den bösen Verdacht, dass die Schläger sehr wohl Haftstrafen ohne Bewährung bekommen hätten, wenn das Opfer ein „Flüchtling“ oder schwul gewesen wäre.

    Mir tun die Polizisten und Staatsanwälte leid, die sich aufreiben um die Bürger zu schützen und kriminelles Gesindel dingfest zu machen. Und deren Arbeit anschließend von Richterinnen mit „Rechtsprechung“ gemäß dem o.g. Beispiel sinnlos gemacht wird.

  2. Ruth Antworten

    Kuscheljustiz Deutschland

    Täterschutz geht vor Opferschutz – nicht anders ist zu erklären, dass auch in diesem Fall überall – selbst hier im Blog – vermieden wird, die Täter beim Namen zu nennen.

    Anders unlängst bei einem Urteil, als Denise, Olaf, Markus und Andreas Haftstrafen bekamen, für etwas was sie vielleicht eventuell geplant haben sollen. Wohlbemerkt, diese Verurteilten haben niemanden verletzt, niemanden durch die Straßen gehetzt – man geht nur davon aus, dass sie vielleicht halt irgendwann – so vermutet man. Eine Vermutung reichte für das Urteil anscheinend aus.

    Hier haben die Täter nicht nur etwas vielleicht geplant, sondern eiskalt und brutal getan und gefilmt – alles bewiesen, unstrittig.
    Aber das ist ja nicht so schlimm. Die Täter waren ja betrunken, das entschuldigt alles, und sie haben ja Reue gezeigt. Braucht man deswegen kein Wort über deren Identität verlieren, der guten Sozialprognose wegen? Haben wir nicht ein Recht zu erfahren, wer solche Täter sind?
    Dieses Urteil erinnert auch an das Wattebauschurteil seinerzeit, gegen den lieben Torben P. der sein Opfer fast totgetreten hat und noch um den am Boden liegenden Mann herumgetänzelt ist. Der liebe Junge, Gymnasiast, aus ach so gutem Hause.
    Nur – selbst in dem Fall erfuhr man, um wen es sich bei dem Täter handelt. Doch jetzt bei dem Fall in Köln nicht?
    Warum nicht?

  3. Peter G. Antworten

    Noch nicht gemerkt? „Diejenigen, die schon länger hier leben“, haben keine Rechte mehr, nur noch Pflichten verschiedenster Art. U.a. müssen sie sich integrieren, d.h., sich den Gewohnheiten der „neu Hinzugekommenen“ anpassen.

  4. Alexander Droste Antworten

    Solche Taten sind nichts neues und auch solche Rechtssprüche nicht. Ärgerlich allemal, dass Gewalt so gering geahndet wird, Eigentumsdelikte auch, außer Steuerhinterziehung und Betrug, die um so schwerer. Geld ist eben wichtiger als Menschen.

    Nein, die Hetze gegen Ausländer finde ich hier unangebracht. Soeben wurde bekannt gegeben, dass zwei Afrikaner wegen geplanter islamistischer Gefährdung abgeschoben werden. Beide sind in D geboren und aufgewachsen.
    Richtersprüche sind eben von Richtern abhängig und weniger von einer auslegbaren Gesetzgebung.

    Mein Wunsch wäre, dass man Straftaten im Alkoholrausch nicht mehr strafmindernd behandelt. Als gute Maßnahme wäre z.B. Führerscheinentzug, wie bereits praktiziert.

  5. Felix Becker Antworten

    Hm, diese Richterin möchte wohl lieb sein. Vielleicht lässt sie sich demnächst durch Köln treiben und dabei schlagen?

  6. Uwe Emm Antworten

    Was geht in den Köpfen der Richterinnen respektive
    Richter eigentlich vor? Nur alles Gutmenschen?
    Wen schützen „jene“ eigentlich?

    Auch ich sorge mich in unserem …Rechststaat um die Polizisten, Staatsanwälte.
    Und wo ist die „freie“ Presse, wo?

    Ihr Artikel, Klaus Kelle, verdient meine vollste Zustimmung!

  7. Walter Lerche Antworten

    Ich verstehe bis heute nicht, warum alkoholisierte Täter oder solche im Drogenrausch milder verurteilt werden. In der DDR waren solche Beeinträchtigungen strafverschärfend. Wenn jemand säuft oder Drogen nimmt, dann weiß er doch genau, wie ihn das einschränken wird.
    Wie ist das eigentlich, wenn ich ein Gesetz übertreten möchte und lasse mich vorher strafmindernd volllaufen, ob dieser Vorteil auch für mich gilt?

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