Urinspritzer, ein Amtsgericht und die Folgen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat jetzt eines der letzten Alleinstellungsmerkmale von zur Miete lebenden Männern verteidigt. Wer im Stehen uriniert und dabei Spritzer verursacht, die den Marmorboden im Badezimmer stumpf werden lassen, muss keinen Schadenersatz leisten – es sei denn, der Eigentümer hätte den Mieter vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es...Weiterlesen …
image_pdfimage_print