Claudia Pechstein hat Recht bekommen – und das ist eine gute Nachricht für uns alle
13 Jahre und 11 Tage hat es gedauert, bis das höchste deutsche Gericht unserer besten Olympiateilnehmerin aller Zeiten Recht gegeben hat. 13 Jahre und 11 Tage – Kampf, Bangen, Niederlagen vor Gericht wegstecken und doch niemals aufgeben. Das, was die fünffache Eisschnellauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein schon als Sportlerin früh ausgezeichnet hat, dieser Wille, dieses Standing – das bewies sie auch in ihrem größten Kampf: Durchhaltevermögen.
Die Ausnahmesportlerin aus Berlin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Funktionäre sperren, das Internationale Sportgericht CAS, das nicht unabhängig ist, sondern von den Verbänden getragen wird, bestätigt die Sperre und Feierabend! So dachte man.
Claudia Pechstein bestritt jegliches Doping, und dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – brach eine mediale Kampagne über die sympathische Sportlerin herein. Kaum jemand stand ihr zur Seite damals im Öffentlichen Leben, in der Politik, in den Medien. Nur der deutsche Verband und ihr Team um den herausragenden Manager Ralf Grengel gaben niemals auf, auch wenn es schlechte Nachrichten hagelte.
Denn „da wird schon etwas dran sein“, so spricht der Volksmund, der ja auch viele andere Dopingfälle prominenter Spitzensporler kennt. Alle haben zunächst bestritten, verbotene Substanzen zu sich genommen zu haben. Alle wurden der Lüge überführt.
Claudia Pechstein nicht. Mit großem Aufwand, von unabhängigen internationalen Ärzten untersucht, wurde festgestellt: die erhöhten Blutwerte führten auf eine von Pechsteins Vater vererbte Blutanomalie zurück. Als die Sportgerichte versagten, dennoch Recht zu sprechen, zog Pechstein vor Zivilgerichte, in der Schweiz und in Deutschland. Und auch da gab es zunächst Niederlagen, und auch da gab das Team Pechstein nicht auf. Um endlich heute vor dem Bundesverfassungsgericht zu triumphieren. Nun ist der Weg frei für eine Millionenklage gegen den Welt-Eislauf-Verband für entgangene Sponsorengelder. Denn eine Sperre bedeutete ein faktisches Berufsverbot für die Ausnahmesporterin. Jetzt wird endlich auch ihre Ehre vollständig wiederhergestellt.
Ich habe Claudia vor einigen Jahren kennengelernt auf irgendeinem Fest in Berlin. Ihr Manager und ich sind seit Jahrzehnten die besten Freunde, durch dick und dünn. Und deshalb freue ich mich total über das Urteil heute und ich denke zurück an die alten „Rocky“-Filme, die Ralf und ich so gern und immer mal wieder zusammen geschaut haben. Niemals aufgeben gegen alle Widerstände. Oder um es mit Oli Kahn zu sagen: „Weiter, immer weiter…“
Ja, wir haben auch heute einen Rechtsstaat und eine unabhängige Gerichtsbarkeit in Deutschland. Und das ist ein gutes Gefühl.
Natürlich freut man sich mit Frau Pechstein. Unverständlich, dass „sich“ alles so endlos in die Länge gezogen hat. Unsere große, nein größte Eisschnellläuferin verdient volle Rehabilitation, gewiss nicht nur, aber durchaus auch im Hinblick auf die Finanzen. Ihr Sportlerleben wurde ohnehin total zerstört. Schlimm genug, und im Grunde gar nicht wieder gut zu machen. Tragisch. Dass Deutschland seine Rechtsstaatlichkeit noch nicht gänzlich an den Nagel gehängt hat (wie dieser Fall zeigt), lässt in der Tat hoffen. Dennoch scheinen mir die Mühlen unseres Rechtsstaats mitunter entschieden zu langsam zu mahlen. Vor allem, wenn’s für jemanden drauf ankommt. Und für Frau Pechstein kam es in der Tat darauf an. Alles erdenklich Gute wünscht man von Herzen nun der Frau, die auf dem Eis unsere Beste war, und unsere Sympathischste dazu. Liebe Frau Pechstein, lassen Sie den Welt-Eislaufverband jetzt bloß nicht von der Angel!!!
Für Claudia Pechstein freut es mich, daß sie nun rehabilitiert und „ihre Ehre wiederhergestellt“ ist.
„Wer kämpft, kann verlieren.
Wer aufgibt, hat schon verloren“.
Leider hat mein Vertrauen in unsere Justiz in der ( auch jüngeren ) Vergangenheit doch ein wenig gelitten.
Nicht nur durch persönliche Erfahrungen.
Wenn jemand in seinem Haus einen Einbrecher überrascht, von dem angegriffen wird und sich verteidigen muß, darf er durchaus damit rechnen, von just diesem Einbrecher aufgrund „Einsatzes unangemessener Mittel“, sofern etwas Derberes als eine zusammengerollte Zeitung zum Einsatz kam, wegen Körperverletzung vor den Kadi gezerrt zu werden.
Und wer Haus und Hof – z.B. aufgrund von Einbrüchen in der Vergangenheit – durch Kameras überwachen lässt, könnte wegen unerlaubter Film- oder Fotoaufnahmen vom dingfest gemachten Einbrecher verklagt werden.
Und wenn jemand vor einem ( höchsten ) Gericht verklagt wird und vor der Verhandlung die Richter allesamt zum Essen zu sich nach Hause einlädt, ist das in diesem Land auch „normal“ – zumindest fragt kein/e einzige/r Qualitätsjournalist*/-/:/_/In da auch nur einmal nach …
„Vor Gericht und auf hoher See …“
Gratulation an Frau Pechstein zu ihrem Durchhaltevermögen. Hoffentlich wird sie in ihrem Zivilprozess gegen die Sportfunktionäre auch so erfolgreich sein, da bin ich angesichts unserer Gerichte nicht so optimistisch, (…vor Gericht und…). Der Schadenersatz müsste schon deshalb extrem hoch ausfallen, weil nicht nur Frau Pechsteins Karriere schwer beschädigt wurde, sondern auch zukünftig Nachteile zu erwarten sind : „semper aliquid haeret“ (es bleibt immer etwas hängen).
Pechstein ist jetzt Glückspilz.