Polizeigewerkschafter stößt schräge Debatte an: Darf die Polizei einem Innenminister den Befehl verweigern, wenn der von der AfD kommt?

Droht in Deutschland bald ein Staatsstreich? Oder, wie BILD-Kolumnist Harald Martenstein das letztens in seiner fulminanten Rede in Hamburg formulierte: „Man kann die Demokratie beim Versuch, sie zu retten, auch.“

Tatsächlich zeichnet sich auch nach aktuellen Umfragen z. B. von INSA weiter ein großer Wahlsieg der AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund im September ab. Wenn SPD, Grüne und FDP an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, hätte die AfD ihren ersten Ministerpräsidenten in einem Bundesland und der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, eine neue Verwendung als Innenminister von Sachsen-Anhalt.

Außerdem ranzt sich die notorisch erfolglose Wagenknecht-Partei BSW als möglicher Partner für eine Regierungsbildung an.

Tatsächlich ist – ich habe das immer und immer wieder in Beiträgen und bei öffentlichen Auftritten klar benannt – der Umgang der lange etablierten Parteien mit der AfD im Deutschen Bundestag und vielen Bundesländern unterirdisch und demokratietheoretisch nicht mehr zu erklären.

Gleiche Chancen für alle relevanten Parteien, also die, die in Parlamente gewählt worden sind. Die AfD ist dabei in den vergangenen Jahren die erfolgreichste Partei, die größte Opposition im Bundestag. Und noch immer verweigert man ihr die ihr zustehenden Vorsitze von Fachausschüssen, einen Platz im Bundestagspräsidium und die Gelder für ihre Stiftung.

Das ist undemokratisch und eine Schande

Ich kenne Abgeordnete der Union im Bundestag, die das im vertraulichen Gespräch auch zugeben. Aber das sei halt die Linie und außerdem Höcke und so…

Gleichzeitig scheint die Union hingegen wenig Berührungsängste mit der früheren SED zu haben, die dank TikTop-Heidi wieder in Fraktionsstärke eingezogen ist und all das bekommt an Sitzen und Geld, was man der AfD verweigert.

Und das, obwohl der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU auf einem Bundesparteitag einstimmig sowohl die AfD als auch die Linke betrifft. Prominente CDU-Politiker der alten Merkel-Linie wie Daniel Günther in Schleswig-Holstein schwadronieren offen über eine Zusammenarbeit mit Honeckers Erben. In Thüringen regiert ein CDU-Ministerpräsident, dem gerade der Doktortitel aberkannt wurde, nur dank gelegentlicher Aushilfe der Linke.

Was für eine Heuchelei

Nun kommt ein neuer Aspekt hinzu, der atemlos macht.

Der stellvertretende Vorsitzende einer der großen Polizeigewerkschaften, der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, warnt in einem Beitrag seine Mitglieder vor einen AfD-Innenminister in Sachsen-Anhalt vor. Hüber schreibt über den „Elefanten im Raum“, nämlich ein Szenario, in dem die AfD das Landesinnenministerium übernähme. Polizisten sollten die AfD gar nicht wählen, empfiehlt er seinen GdP-Mitgliedern: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“

Aber es kommt noch besser

Den Hüber, was sonst, zieht Parallelen zur Verfolgung von Polizeigewerkschaftern durch die Nationalsozialisten und erwähnt dabei die sogenannte „Köpenicker Blutwoche“, in der Hitlers SA-Männer politische Gegner einsperrten, folterten und töteten. Hübner weiter: Man darf nicht zulassen, dass „mit den demokratischen Instrumenten einer Wahl an die Macht gekommene undemokratische, verfassungsfeindliche Machthaber die Verfassung brechen und die Demokratie letztlich abschaffen können“. Und damit meint er die AfD.

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Er verpackt seine Gedanken in allerlei unverdächtige Formulierungen wie den Aufruf, es sei „höchste Zeit“ für die Polizeiführungen, sich auf den Fall der Fälle vorzubereiten. Der Auftrag der Polizei sei klar: „Die verfassungsmäßige Ordnung garantieren“.

Also: Wenn die AfD irgendwo in einer freien geheimen Wahl von der Bevölkerung in die Regierung gewählt wird.

Die Gleichsetzung von AfD und NSDAP, die hier mitschwingt, ist grotesk. Aber noch ekelhafter wird es, wenn man den Hintergrund Hübers betrachtet.

Denn der Historiker Hubertus Knabe, der 17 Jahre lang die Stasi-.Unterlagenbehörde leitete, deckte heute auf, dass Sven Hüber von der GdP seine Diplomarbeit in der DDR einst an der Offiziersschule der Grenztruppen schrieb.

Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war der heutige GdP-Offizier dafür zuständig, seine Wehrpflichtigen gegen den westdeutschen Klassenfeind richtig in Stimmung zu bringen.

Wie kann so ein Mann in die Spitze der Gewerkschaft der Polizei“ (GdP) gewählt werden, und welches Mandat hat ausgerechnet so ein einstiger Apparatschik des SED-Staates, heute die Polizei zum Widerstad gegen einen möglichen frei gewählten AfD-Innenminister aufzustacheln?

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Dieser Artikel wurde 2 mal kommentiert

  1. Johannes Antworten

    „Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war der heutige GdP-Offizier dafür zuständig, seine Wehrpflichtigen gegen den westdeutschen Klassenfeind richtig in Stimmung zu bringen.“

    Mehr an Information ist als Hintergrund für die Beantwortung Ihrer Titelfrage nicht erforderlich.

    Der Herr Hübner ist – davon darf man wohl ausgehen – nach vor wie vor bestens in den alten Strukturen, die bis heute überlebt haben, vernetzt. Die Linke wird toben, weil sie weiß, was dies bedeutet:

    Eine bessere Wahlkampfhilfe für die AfD im Osten unseres Landes ist kaum mehr denkbar; bislang noch Unentschlossene werden ihre Wahlentscheidung vor diesem Hintergrund sicher neu bewerten. Meinen Dank an Herrn Knabe, der dies publik gemacht hat und an Sie Herr Kelle, dass Sie dies hier publizieren.

  2. Martin Ludwig Antworten

    Wer bei der Polizei gelernt hat, sollte nicht nur seine Eidformel kennen, sondern auch das Strafgesetzbuch. Es wäre durchaus einer Überprüfung wert, in wie weit die Äußerungen von Herrn Hübner, neben den Beamtenrechtlichen Fragen, auch als Straftaten zu bewerten sind:

    § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

    (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

    § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

    (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

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