Schämt Euch! Es ist eine Schande, wie die Rechte der AfD im Mainzer Landtag beschnitten werden sollen
Der bekannte Publizist Harald Martenstein (BILD) hat im Februar beim Spektakel „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater eine herausragende Rede gehalten, die im Internet von Hunderttausenden Menschen verfolgt wurde. Bezogen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD formulierte Martenstein:
„Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen.“
Wohl wahr, und genau das wird jedes Jahr in Deutschland versucht, indem man der Partei, der in Umfragen bundesweit derzeit ein Viertel der Wählerschaft folgt, ihre parlamentarischen Rechte und Gepflogenheiten vorenthält – ebenso wie Millionenzahlungen für die parteinahe Stiftung.
Aktuell wird im Landtag in Rheinland-Pfalz ein solcher Schachzug von den etablierten Fraktionen versucht.
Dort holte die AfD bei der Landtagswahl mit 19,5 Prozent und 24 (von 105) Sitzen ein in Westdeutschland herausragendes Ergebnis. Das ist auch deshalb wichtig für die Partei, weil sie damit in den Genuss besonderer Minderheitenrechte kommt. Denn im Artikel 91 der Landesverfassung heißt es: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“
Bedeutet praktisch: Die AfD kann Untersuchungsausschüsse mit der ausreichenden Anzahl ihrer eigenen Abgeordneten durchsetzen, ohne auf die Zustimmung anderer Parteien angewiesen zu sein. Und die Kontrolle des Regierungshandelns gehört zu den wichtigsten Aufgaben der politischen Opposition in einer Demokratie.
Doch CDU, SPD und Grüne wollen jetzt genau diesen Passus noch vor der Konstituierung des neuen Landtags in der kommenden Woche ändern.
Aus „einem Fünftel“ soll „ein Viertel“ werden – und damit fehlen der AfD dann drei Sitze, um U-Ausschüsse notfalls zu erzwingen.
Tricksereien der Demokratie-Verteidiger aus Union, SPD und Grünen zu Lasten der parlamentarischen Möglichkeiten der AfD gibt es, seit die Partei erstmals in deutsche Parlamente eingezogen ist. Allein, dass man ihnen auch in der dritten Legislaturperiode mit der AfD im Bundestag weiter einen Sitz im Präsidium, die ihr zustehenden Vorsitze der Fachausschüsse und die staatliche Förderung für ihre Stiftung verweigert, ist ein politischer Skandal.
Dieses mehr als grenzwertige Vorgehen gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.
Aber es ist nicht das erste Mal
Bis zum Jahr 2023 war die Praxis für die finanzielle Förderung von Parteistiftungen mit ausdrücklicher Billigung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1986, dass eine solche finanzielle Förderung dann greift, wenn die entsprechende Partei zweimal hintereinander in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. So wie die AfD im Jahr 2017 und im Jahr 2021.
Deshalb verabschiedete das Hohe Haus danach ein Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) im Jahr 2023, nach dem eine Partei für die finanzielle Förderung jetzt mindestens dreimal eingezogen sein muss.
Auch das ist der AfD im vergangenen Jahr locker gelungen. Geld aus dem Bundeshaushalt gibt es weiterhin nicht. Ich warte auf die Gesetzesänderung, in der die Voraussetzung für Geld in „vier Mal hintereinander Einzug“ festgeschrieben wird.
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Man muss die AfD wahrlich nicht mögen oder wählen, aber sie ist eine in freier, gleicher und geheimer Wahl immer wieder von Millionen Bürgern gewählte Partei. Wenn man meint, das sei sie nicht, dann muss man ein Parteiverbotsverfahren einleiten und durchfechten. Und ich garantiere, dass es keinen Erfolg haben kann.
Aber diese Art der Beschneidung der parlamentarischen Möglichkeiten der größten Oppositionspartei in Deutschland ist nicht hinnehmbar
Wir leben nicht in Russland oder Nordkorea. Die AfD ist eine demokratisch legitimierte Kraft, und das Vorhaben in Rheinland-Pfalz ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.
SPD, CDU und Grüne hatten zuvor schon beschworen, das „verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit“ zu Untersuchungsausschüssen sei „das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung“. Aber U-Ausschüsse könnten ja auch zum „Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck“ eingesetzt werden. Anders formuliert: Ihr dürft alles fragen, wenn ihr bloß nichts fragt, was uns unangenehm sein könnte.
Ist das rechtlich zulässig, was die etablierten Parteien da vorhaben?
Leider ja, denn alle Landtage und auch der Bundestag haben ein Quorum für die Einberufung von Untersuchungsausschüssen. Und meistens ist es ein Fünftel, aber die Änderung durch Parlamentsbeschluss ist möglich. Wenn die das durchziehen, wird es kaum eine Möglichkeit für die AfD geben, das auf dem Klageweg zu verhindern.
Aber es wird die AfD wieder ein Stück stärker machen. Es werden wieder Menschen bei der AfD auf dem Wahlzettel ankreuzen, weil alle sehen und merken, dass das nicht in Ordnung ist, was da gerade passiert. Und dass gerade die beiden ehemaligen Volksparteien, die maßgeblich am Aufbau unseres freiheitlichen Systems mitgewirkt haben, jetzt diejenigen sind, die Schritt für Schritt unsere Demokratie zerstören.


