Schämt Euch! Es ist eine Schande, wie die Rechte der AfD im Mainzer Landtag beschnitten werden sollen
Der bekannte Publizist Harald Martenstein (BILD) hat im Februar beim Spektakel „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater eine herausragende Rede gehalten, die im Internet von Hunderttausenden Menschen verfolgt wurde. Bezogen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD formulierte Martenstein:
„Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen.“
Wohl wahr, und genau das wird jedes Jahr in Deutschland versucht, indem man der Partei, der in Umfragen bundesweit derzeit ein Viertel der Wählerschaft folgt, ihre parlamentarischen Rechte und Gepflogenheiten vorenthält – ebenso wie Millionenzahlungen für die parteinahe Stiftung.
Aktuell wird im Landtag in Rheinland-Pfalz ein solcher Schachzug von den etablierten Fraktionen versucht.
Dort holte die AfD bei der Landtagswahl mit 19,5 Prozent und 24 (von 105) Sitzen ein in Westdeutschland herausragendes Ergebnis. Das ist auch deshalb wichtig für die Partei, weil sie damit in den Genuss besonderer Minderheitenrechte kommt. Denn im Artikel 91 der Landesverfassung heißt es: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“
Bedeutet praktisch: Die AfD kann Untersuchungsausschüsse mit der ausreichenden Anzahl ihrer eigenen Abgeordneten durchsetzen, ohne auf die Zustimmung anderer Parteien angewiesen zu sein. Und die Kontrolle des Regierungshandelns gehört zu den wichtigsten Aufgaben der politischen Opposition in einer Demokratie.
Doch CDU, SPD und Grüne wollen jetzt genau diesen Passus noch vor der Konstituierung des neuen Landtags in der kommenden Woche ändern.
Aus „einem Fünftel“ soll „ein Viertel“ werden – und damit fehlen der AfD dann drei Sitze, um U-Ausschüsse notfalls zu erzwingen.
Tricksereien der Demokratie-Verteidiger aus Union, SPD und Grünen zu Lasten der parlamentarischen Möglichkeiten der AfD gibt es, seit die Partei erstmals in deutsche Parlamente eingezogen ist. Allein, dass man ihnen auch in der dritten Legislaturperiode mit der AfD im Bundestag weiter einen Sitz im Präsidium, die ihr zustehenden Vorsitze der Fachausschüsse und die staatliche Förderung für ihre Stiftung verweigert, ist ein politischer Skandal.
Dieses mehr als grenzwertige Vorgehen gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.
Aber es ist nicht das erste Mal
Bis zum Jahr 2023 war die Praxis für die finanzielle Förderung von Parteistiftungen mit ausdrücklicher Billigung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1986, dass eine solche finanzielle Förderung dann greift, wenn die entsprechende Partei zweimal hintereinander in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. So wie die AfD im Jahr 2017 und im Jahr 2021.
Deshalb verabschiedete das Hohe Haus danach ein Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) im Jahr 2023, nach dem eine Partei für die finanzielle Förderung jetzt mindestens dreimal eingezogen sein muss.
Auch das ist der AfD im vergangenen Jahr locker gelungen. Geld aus dem Bundeshaushalt gibt es weiterhin nicht. Ich warte auf die Gesetzesänderung, in der die Voraussetzung für Geld in „vier Mal hintereinander Einzug“ festgeschrieben wird.
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Man muss die AfD wahrlich nicht mögen oder wählen, aber sie ist eine in freier, gleicher und geheimer Wahl immer wieder von Millionen Bürgern gewählte Partei. Wenn man meint, das sei sie nicht, dann muss man ein Parteiverbotsverfahren einleiten und durchfechten. Und ich garantiere, dass es keinen Erfolg haben kann.
Aber diese Art der Beschneidung der parlamentarischen Möglichkeiten der größten Oppositionspartei in Deutschland ist nicht hinnehmbar
Wir leben nicht in Russland oder Nordkorea. Die AfD ist eine demokratisch legitimierte Kraft, und das Vorhaben in Rheinland-Pfalz ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.
SPD, CDU und Grüne hatten zuvor schon beschworen, das „verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit“ zu Untersuchungsausschüssen sei „das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung“. Aber U-Ausschüsse könnten ja auch zum „Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck“ eingesetzt werden. Anders formuliert: Ihr dürft alles fragen, wenn ihr bloß nichts fragt, was uns unangenehm sein könnte.
Ist das rechtlich zulässig, was die etablierten Parteien da vorhaben?
Leider ja, denn alle Landtage und auch der Bundestag haben ein Quorum für die Einberufung von Untersuchungsausschüssen. Und meistens ist es ein Fünftel, aber die Änderung durch Parlamentsbeschluss ist möglich. Wenn die das durchziehen, wird es kaum eine Möglichkeit für die AfD geben, das auf dem Klageweg zu verhindern.
Aber es wird die AfD wieder ein Stück stärker machen. Es werden wieder Menschen bei der AfD auf dem Wahlzettel ankreuzen, weil alle sehen und merken, dass das nicht in Ordnung ist, was da gerade passiert. Und dass gerade die beiden ehemaligen Volksparteien, die maßgeblich am Aufbau unseres freiheitlichen Systems mitgewirkt haben, jetzt diejenigen sind, die Schritt für Schritt unsere Demokratie zerstören.



Beim U-Ausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal, war es der damalige AfD-Fraktionschef Michael Frisch, der die entscheidenden Fragen stellte. Mit dem bekannten Ergebnis. Überhaupt hat die AfD-Fraktion hier politisch geglänzt, wie ich
aus eigener Anschauung als damals für die AfD politisch aktiver bekunden kann. Und die anderen Parteien (SPD ausgenommen) haben dies ebenso gesehen…
Der kommende Mainzer Landtag hat nun konkret Angst vor einem Corona-Ausschuss, den die AfD als einzigste Fraktion damals begründeter Weise forderte. Und exakt dieser soll nun verhindert werden.
Der kommende Landtag weiß genau, das die AfD diesen absolut berechtigten U-Ausschuss sozusagen am 1. Tag nach der Konstituierung beantragen würde und er müsste dann eingesetzt werden.
Damit dass nicht geschieht werden jetzt urdemokrstische Prinzipien mit den Füßen getreten. Denn: eigentlich gibst es keine Eile: im neuen Landtag haben CDU/SPD/Grüne eine komfortable 2/3 Mehrheit, so dass der neue Landtag diese Änderungen auch beschließen könnte.
ABER: CDU/SPD/Grüne WISSEN, dass die AfD den U-Ausschuss schneller beantragt hätte, als dass die drei, die Landesverfassung mit ihrer 2/3 Mehrheit geändert bekämen. Die drei von der Tankstelle könnten aber den Corona U-Ausschuss aus Zeitgründen nicht rechtzeitig unterbinden.
DARUM diese Eile und der politische Missbrauch des alten Landtages.
Und ja, es sind weitere %-Punkte für die AfD und zugleich eine weiterer Niedergang politischer Kultur.
Das war keine „herausragende Rede“ von Helmut Martenstein, sondern allenfalls eine herausragede Afd-Propaganda- & Verharmlosungsrede.
„Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen.“
Nein, kann man nicht. Wie soll die Begründung denn aussehen? Die Demokratie darf sich gegen Demokratiefeinde wehren, mit den Mitteln, welche das Grundgestz erlaubt. Grundgesetzlich erlaubte Mittel als Demokratie-abschaffende Mittel zu bezeichnen ist grundgesetzfeindlich.
Der Satz ist einfach Unfug, und wer solchen Unfug von sich gibt, pfeift vermutlich auf das Grundgesetz.
Also, mir hat die Rede auch gefallen; es steht damit 2:1 für Martenstein.
Liebe Elena,
Ich halte mich mit Begriffen wie „Demokratiefeinde“ sehr zurück, genauso wie ich den inversen Begriff „demokratische Parteien“ für die andere Seite vermeide. Weil, wer besetzt denn diese Begriffe? Eben all die anderen Parteien neben der AfD.
Ob ein Dank aggressiver Werbung Marktanteile hinzugewinnendes Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken betreibt, haben nicht dessen Konkurrenten zu entscheiden sondern Gerichte.
Und genauso – Klaus Kelle weist völlig zurecht darauf hin – gibt es laut unserer Verfassung nur eine Institution, die darüber zu befinden hat, ob eine Partei demokratie- und damit verfassungsfeindlich ist, nämlich das Bundesverfassungsgericht. Und sonst niemand! Und solange dies nicht höchstrichterlich festgestellt ist, steht die AfD zur Wahl. Das sind die Spielregeln unserer Verfassung. Nennt sich Demokratie. Wer das ablehnt, die nach demokratischen Spielregeln gewählte Partei und damit rund ein Viertel der Wähler politisch kalt stellt, handelt selbst demokratiefeindlich.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Selbst eine eindeutig rechtsextreme Partei – was zumindest auf Teile, vielleicht sogar auf die ganze AfD zutrifft – ist nicht automatisch verfassungsfeindlich. Rechtsextrem ist genauso wie linksextrem ein politikwissenschaftlicher Begriff, kein juristischer! Da mag es einige Schnittmengen geben, aber verfassungsfeindlich wird eine Partei erst, wenn sie aktiv die demokratische Grundordnung beseitigen will UND (!) das auf Grund ihrer Stärke auch könnte. Das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht 2017 die NPD nicht verboten hat, obwohl sie eindeutig rechtsextrem UND verfassungsfeindlich war: Sie war einfach zu unbedeutend, als dass von ihr eine Gefahr ausging.
Diese Begründung hat mich damals zugebenermaßen ratlos zurückgelassen, bis es mir eine befreundete Juristin erklärt hat. Formaljuristisch konnte ich ihr folgen, aber politisch hat uns das Bundesverfassungsgericht damit ein Kuckucksei mit enormer Sprengkraft ins Nest gelegt hat: Falls die AfD höchstrichterlich als rechtsextrem UND verfassungsfeindlich eingestuft würde, so wie die NPD, wäre sie eindeutig auch stark genug, dass von ihr eine Gefahr ausginge – und müsste verboten werden. Für viele wäre das der best case, ich aber habe Sorge, dass es zum worst case würde: Wir würden 25-30% der Bundesbürger und deren Zutrauen in unsere Demokratie verlieren. Dauerhaft, für immer! Der demokratiepolitische Flurschaden wäre fundamental. So bitter es ist: Eine verfassungsfeindliche Partei kann man, solange sie zu klein ist, juristisch nicht verbieten und wenn sie groß genug ist, politisch nicht mehr.
Deswegen kann ich nur davor warnen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen. Egal, wie das Urteil ausfiele, es gäbe nur Verlierer.
Auch wenn es abgedroschen klingt, aber es gibt nur einen Weg, der AfD das Wasser abzugraben, und das ist der politische. Die Brandmauer taugt dazu offensichtlich nicht. Im Gegenteil. Die AfD ist deren Hauptprofiteur. Wir werden nicht umhin kommen, die AfD in welcher Form auch immer mitmachen zu lassen: Gerade so viel, dass sie sich für eine kritische Masse an aktuellen AfD-Wählern entzaubert ohne dabei allzu kapitalen Schaden an und für Deutschland anzurichten.
Und nur, um das klar zu stellen: Ich bin kein AfD-Wähler und schon gar nicht AfD-Mitglied. Ihr an zentralen Stellen völkisch-nationalistisches, teils sogar rassistisches Gedankengut widert mich an ebenso wie ihr Anbiedern an autokratische Machthaber im Ausland. Von ihrer protektionistischen und rückwärtsgewandten Wirtschaftspolitik sowie ihren populistischen und völlig unrealistischen Heilsversprechen mal ganz zu schweigen. Vor allem letztere taugen für Wählerfang aber nicht für Realpolitik. Aber genau das ist ihr wunder Punkt, an dem man sie entzaubern könnte – und sollte!
Lieber Harald,
ich habe den nur Widersinn des Satzes, den Hr. Kelle so gut findet, aufgezeigt. Dass die Afd nur vom Verfassungsgericht verboten werden kann, dass die Afd gewählt werden kann, solange nicht verboten, und was Sie sonst noch anführen, habe ich nie irgendwo auch nur leise bestritten.
….“Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Selbst eine eindeutig rechtsextreme Partei – was zumindest auf Teile, vielleicht sogar auf die ganze AfD zutrifft – ist nicht automatisch verfassungsfeindlich.“….
Auch richtig, wenn Sie soweit gehen. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Auch eine verfassungsfeindliche (ist „verfassungsfeindlich“ überhaupt ein juristischer Begriff?) Partei muss nicht verfassungswidrig sein. Denn wenn eine Partei vom Verfassungsgericht verboten wird, dann weil sie _verfassungswidrig_ ist. Und dazu gehört mehr als Verfassungsfeindlichkeit. Ja nicht mal Verfassungswidrigkleit einer Partei muss zu einem Verbot führen – siehe NPD, wie Sie selber schreiben.
Ist Ihr Text nun eine Ansage an mich, mich des Wortes „Demokratiefeinde“ grundsätzlich zu enthalten? Oder woraus wollen Sie hinaus? Oder meinen Sie, ich hätte keine Ahnung über die juristischen Verfahren eines Parteiverbotes? Oder dass man die Afd nicht verfassungsfeindlich nennen sol, was ich hier nicht getan habe? Oder wollen Sie mir kundtun, dass meine Schlussfolgerung, der erwähnte Satz sei widersinnig, falsch ist? Oder was? Vielleicht können wir dann auf dieser Basis für Sie anscheinlich Ungeklärtes klären.
Liebe Elena,
Danke! Ich glaube, jetzt habe ich Sie verstanden.
Vorab, nein! Ich erwarte von niemandem, den Begriff „Demokratiefeinde“ zu vermeiden! Wer bin ich, das zu fordern? Wir leben in einer Demokratie, da ist, soll und muss es möglich sein, solche Begriffe zu verwenden. Ich habe nur dargelegt, warum ich ihn vermeide.
Der Satz „Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen.“ wäre in der Tat grundfalsch, bezöge sich das „man“ juristisch auf das Bundesverfassungsgericht. Wie Sie richtig schreiben, darf und muss sich die Demokratie gegen Demokratiefeinde wehren, mit den Mitteln, welche das Grundgesetz einräumt.
Überspitzt ist er, bezöge er sich auf den politischen Diskurs unter konkurrierenden Parteien und ihrer Wähler. Ich denke, das hat Harald Martenstein (ich bin nicht dieser Harald 😉) gemeint und die meisten wohl auch so verstanden.
Nun ist es grundgesetzlich erlaubt, solche Begriffe im politischen Diskurs zu benutzen und dies verbieten zu wollen, wäre genauso verfassungsfeindlich – siehe oben.
Nun sagt Martenstein, man KÖNNE (Konjunktiv) mit der Begründung die Demokratie zu verteidigen diese auch abschaffen. Politisch wohlbemerkt, nicht juristisch! Und da wird durchaus ein Schuh draus, denn wenn sich Parteien im Konkurrenzkampf über andere Parteien sehr grundsätzlich und eben nicht nur parteiprogrammatisch erheben, mit selbst erhobenen und besetzten Definitionen – wir Demokraten, ihr Antidemokraten – dann halte ich das für unlauter. Politisch-demokratisch. Siehe meinen Vergleich konkurrierender Unternehmen.
Und gefährlich obendrein, denn es macht jene, über die man sich erhebt, politisch nur stärker.
Die Rede wurde in einer simulierten Gerichtsverhandlung gehalten. Ich gehe also davon aus, dass diese Rede, vor diesem simuliertem Gericht, jurischtisch zu interpretieren ist. Nun meinen Sie aber, er habe es „politisch“ gemeint. Nun ja, kann man….Nehmen wir mal an, Sie meinen richtig. Können Sie mir den Unterschied nahebringen? Warum wird der Satz irgendwie richtig, weil er politsch gemint ist? Und wenn politisch gemeint, wie kann ich mir vortstellen, wie die Politik die Demokratie mit dieser Begründung abschaffen könnte?
Natürlich kann Politik die Demokratie abschaffen/aushebeln, dafür gibt es hinreichend Beispiele (siehe etwa Putin). Aber nicht mit der erwähnten Begründung. Wenn Putin es so begründen würde, dann lügt er ganz einfach.
Liebe Elena,
„Die Rede wurde in einer simulierten Gerichtsverhandlung gehalten.“
Da haben Sie einen Punkt! Das hatte ich nicht bedacht. In diesem Kontext wäre der Satz „Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen.“ in der Tat unpassend, weil es ja gerade der verfassungsrechtliche Rahmen ist (wenngleich simuliert), in dessen Rahmen über sowas verhandelt und entschieden werden soll.
Ohne weiteren Kontext könnte das als Plädoyer verstanden werden, das Recht unserer Verfassung sich zu schützen nicht anzuwenden aus Sorge, man könne damit selbst die Demokratie abschaffen. Oder gar schon das Plädoyer der Anklage, mit der sie begründet, warum sie Partei X für verfassungsfeindlich hält, abbügeln, weil man schon nur damit die Demokratie abschaffen könnte.
Danke für die Klarstellung!
Wenn man den Satz weiterdenkt, dann könnte man eine Diktatur damit begründen, dass man die Demokratie schützen will.
Dass Afd-Anhänger den Satz gut finden verstehe ich noch: Die haben lieber die Afd an der Macht als Demokratie. Aber ich begreife nicht, wie man so einen Satz gut finden kann, wenn man für Demokratie ist.
Wer nicht sehen will, der sieht halt nicht. Wenn ich als Demokrat eine andere Meinung nicht argumentativ entkräfte, sondern nur gesetzliche Mittel anwende um Menschen mit anderer Meinung mundtot zu machen, dann bin ich kein Demokrat mehr, sondern ein Diktator, weil dann ja nur noch meine Meinung erlaubt ist. Weiter hinten in der Rede von Martenstein kam ja noch ein schönes Argument, sinngemäß, die AfD wäre ganz leicht klein zu halten, die Politik soll ihre Arbeit machen und das Land gut führen, aber davon sind unsere Politiker ja leider meilenweit entfernt!
Das Problem mit den Problemen in unserem Land ist, dass es keine Problemlöser in der sog. „demokratischen Mitte“ gibt. Nicht meilenweit sondern Lichtjahre entfernt.
„Wenn sich eine Regierung einmal dem Prinzip verschrieben hat, die Stimme der Opposition zum Schweigen zu bringen, gibt es nur einen Weg, und das ist der Weg immer repressiverer Maßnahmen, bis sie zu einer Quelle des Terrors für alle ihre Bürger wird und ein Land schafft, in dem jeder in Angst lebt.“
Harry S. Truman
33. Präsident der Vereinigten Staaten
Der Wähler hat es in der Hand, aus 1/5 Stimmenanteil 1/4 oder gar 1/3 zu machen und den üblen Machenschaften der Blockparteien (Ausdruck ist bewusst gewählt) einen Riegel vorzuschieben. Die letzte Wahl in NRW hat gezeigt, wie schnell Links/Rot/Grün in der Versenkung verschwinden kann.
Korrektur
Nicht NRW sondern RP.
Gut, daß es so mutige Stimmen gibt wie die von Harald Martenstein, die sich trauen trotz Shitstorm eine Meinung abseits des links-woken Mainstreams zu vertreten.
Auch den kritischen Journalisten wird es schwer gemacht, ihren Job zu tun. Sie werden möglicherweise nicht zur Bundespresseschau zugelassen, bekommen bei Veranstaltungen keine Akkreditierung oder werden von Politikern der Altparteien geschnitten.
Schlimmer noch geht es im Wissenschaftsbereich zu. Hochschullehrer werden aus ihrem Amt gekegelt, weil sie sich nach Meinung der Politakteure zu weit aus dem Fenster gelehnt haben. Jüngste Beispiel ist der Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen, den die Hochschule nach etlichen Disziplinierungsmaßnahmen mit 59 Jahren in den Ruhestand versetzt hat. Er ist nur einer von hunderten anderen. Nur die emeritierten Hochschullehrer können sich einigermaßen frei äußern.
Würden sich solche Szenarien in Ungarn abspielen, würde UvdL einige Milliarden zurückhalten und die Presse würde sich ereifern.
@KK
So oder so ähnlich habe ich jüngst meine Sichtweise auf den unaufhaltsamen Aufstieg der AfD dargestellt. Wer die demokratischen Rechte eines politischen Mitbewerbers (AfD) über Jahre mit derart peinlichen, ja erbärmlichen Taschenspielertricks zu beseitigen sucht, ist blind gegenüber dem darauf logischerweise folgenden, wild entschlossenen „Und jetzt erst recht!“ einer seit Jahren immer wieder gedemütigten, dabei zahlenmäßig durchaus beachtlichen AfD-Wählerschaft. Wie unfassbar kurzsichtig, ja wie grottendoof können, bzw. wollen die „Etablierten“ sich dem Wähler eigentlich noch präsentieren? – Aber bitte – nur zu!
PS: In derlei Absichten und Machenschaften ließe sich fast schon ein infantiles Denkmuster erkennen. Dabei erweisen sich die jeweiligen Entscheidungsträger als unfähig, Ursache und Wirkung realistisch einzuordnen. Und dies noch zudem wieder und wieder. Lernfähigkeit? Fehlanzeige. Im Grunde hochinteressant, doch extrem nachteilig, ja hochbrisant für die Staatsform einer Demokratie.
Hier haben wir wieder einmal ein Beispiel für einen hervorragenden Artikel von Klaus Kelle.
Danke hierfür!
Eine Ergänzung zeigt, dass das Ganze noch perfider war. Die FDP war von 2013 bis 2017 gar nicht im Bundestag. Das hat das Bundestagspräsidium aber nicht daran gehindert, ihr die Stiftungsförderungsmillionen dennoch auszuzahlen, obwohl das nach den eigenen Regularien doch gar nicht möglich gewesen wäre.
Die FDP war von 2013 bis 2017 gar nicht im Bundestag. Das hat das Bundestagspräsidium aber nicht daran gehindert, ihr die Stiftungsförderungsmillionen dennoch auszuzahlen, obwohl das nach den eigenen Regularien doch gar nicht möglich gewesen wäre.
Das ist leider falsch, @Stefferl!
Man muss nict im Bundestag SEIN, sondern (ursprünglich) zweimaL in Fraktionsstärke eingezogen sein, um dauerhaft in der Verlosung zu sein. Das ist bei der FDP – und der AfD – zweifellos der Fall. Skandalöserweise haben sie dann die Hürde auf drei Mal erhöht, was die AfD aber locker wieder geaschafft hat. Bin gespannt, wie das Trauerspiel weitergeht.
kk