Das Bundesverfassungsgericht hat heute das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Jeder Mensch habe danach ein „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“, das das Recht auf Selbsttötung einschließe, auch wenn sie mit Hilfe Dritter erfolgt.

Aber die Entscheidung überzeugt nicht, weil sie auf einer „selbstbestimmten und autonome Entscheidung“ des Sterbewilligen basiert.

Gibt es diese selbstbestimmte Entscheidung wirklich, wenn sie unter Depressionen gefällt werden? Wenn körperliche Krankheiten bestehen, die Schmerzen verursachen? Oder die Angst, den Angehörigen zur Last zu fallen oder an medizinischen Geräten vor sich hinvegetieren zu müssen? Trifft man in solchen Situationen selbstbestimmt und autonom die Entscheidung zur Selbsttötung?

Ich glaube, das sind die Wenigsten.

 

 

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Dieser Artikel wurde 16 mal kommentiert

  1. S.T. Antworten

    Herr Kelle,

    ehrlich, das Deutschland der Meinungsgazetten, linken Selbstzerstörer und Einheitsbreiparteien schafft sich doch schon lange ab.
    Heute wurde lediglich noch jedem Einzelnen die Legitimation erteilt, dabei kräftig mitzuarbeiten und bitte doch selbst mit Hand anzulegen.
    Sagenhaft, unglaublich… dieser Satz:

    „Jeder Mensch habe danach ein „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“, das das Recht auf Selbsttötung einschließe, …“.

    Dieser absolut unfassbare Satz schwebte im heutigen Beitrag der Tagesschau nicht nur ein Mal eigenartig abgekoppelt herum.
    Es fehlte nur noch: „Wir schaffen das!“

    Ich dagegen trete ein für selbstbestimmtes LEBEN und dafür, daß andere ein ebensolches führen können. Und ich wünsche mir ein friedliches Leben gemeinsam mit Menschen in einem Land, das dem Leben Raum gibt zur Entfaltung und zur Blüte…
    Was ich hier spüre, ist, daß wir Monster unter uns haben, die ihre immer monströser und widerlicher werdende Show auf unsere Kosten durchzieht!

    Denk ich an Deutschland in der Nacht…! (1:39 Uhr)

  2. gerd Antworten

    Das Bundesverfassungsgericht hat die geschäftsmäßige Tötung des ungeborenen Lebens legalisiert. Da war der Schritt zur Euthanasie nur überfällig und logisch. Die „Kultur des Todes“ setzt sich weiter fort. Ein Volk schafft sich selber ab, das wird kein Parteiprogramm ändern. Wir sollten uns nicht wundern, wenn wir im Elend und Chaos versinken. Die Hilflosigkeit und Panik beim aktuell grassierdenden Virus ist da nur ein laues Lüftchen.

  3. Klaus Beck Antworten

    Erlaubte Tötung durch Dritte, zu wenig Spenderorgane, viel zu viele alte Menschen, zu wenig Pflegekräfte, explodierende Gesundheitskosten, korrupte Transplantationsmediziner und über Leichen gehende Klinikonzerne im Profitwahn … das passt doch alles gut zusammen, oder nicht?

    Bei den beiden Zyankali-Brüdern Hackethal und Attrot konnte man zumindest ansatzweise eine – wahnhaft verklärte und auf profunden fachlichen Irrtümern basierende – altruistische Grundhaltung vermuten. Aber ab sofort wird die geschäftsmäßige Tötung ein florierender Geschäftszweig, vielleicht so wie die Bestellung von Blumen über Fleurop.

    In den Niederlanden, wo über die Weihnachtsferien schon mal ein paar Dutzend ältere Herrschaften verschwinden, weil sie beim Skiurlaub irgendwie „im Weg“ sind, verschmähen nicht wenige Menschen den Organspendeausweis und tragen stattdessen ein von diversen Organisationen herausgegebenes Kärtchen mit der Aufschrift: „Dokter, maak me niet dood.“

  4. Alexander Droste Antworten

    Aktive Sterbehilfe gewerblich erlaubt? Hmmm, ja, da kann man ganz schön nachhelfen.
    Ich sehe schon die rauchenden Colts, hinter denen jeweils einer steht, der sagt: „Der wollte doch sterben.“ Vorher hat er noch abkassiert und einen Abschiedsbrief abgepresst.

    Hübsche Idee, gell?

  5. Rainer Berg Antworten

    Die Gefahr sich so eine Erklärung zu erschleichen ist, besonders wenn es sich um vermögende Leute handelt, viel zu groß. Es sind eben nicht alle Menschen gut und ehrlich, auch Ärzte nicht.

  6. colorado 07 Antworten

    Ja, Herr Kelle, aber Selbstbestimmung hört sich so menschlich an. Wer denkt da noch so weit, dass sie sich unter der Hand und Schritt für Schritt in Fremdbestimmung verwandeln könnte?

  7. Günther Konorza Antworten

    Nietzsche: Wenn etwas Gutes geschieht, frage dich, aus welchem bösen Grunde.
    Tatsache ist, dass 80-90% der Gesundheitskosten eines Menschenlebens in den letzten sechs Lebensmonaten anfallen. Man stelle sich die mögliche Ersparnis vor, wenn man diese sechs Monate abschneiden könnte.

    Ich habe gerade einen Studienfreund begleitet, der an einer amyotrophen Lateralsklerose gestorben ist. Zu keinem Zeitpunkt fühlte er sich zum assistierten Freitod hingezogen; es war bis zuletzt möglich, sein Leiden so weit zu lindern, dass sein Leben erträglich war.

    In den Niederlanden dürfen depressive minderjährige Kinder um einen assistierten Freitod bitten; nach Befürwortung von zwei Ärzten – ohne richterliche Kontrolle – wird dies genehmigt.

  8. Werner Ocker Antworten

    «Gibt es diese selbstbestimmte Entscheidung wirklich, wenn sie unter Depressionen gefällt werden?»

    Inzwischen wird von Medizin und Gesellschaft jeder Unfrohe zum Kranken gestempelt, mit Antidepressiva und „Psychotherapie“ traktiert, und wenn dies nicht hilft in die „geschlossene“ eingewiesen – er wird „entmündigt und manipuliert“.

    Man sollte das Urteil – und v.a. allem – die Begründung des Verfassungsgerichts vollständig lesen ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html), und dann erst fabulieren von „Zynkali-Brüdern“, „rauchenden Colts“ oder „erschlichenen Erklärungen“.

    Das Verfassungsgericht stellt dem Gesetzgeber (u.a.) ausdrücklich anheim: „Er darf einer Entwicklung entgegensteuern, welche die Entstehung sozialer Pressionen befördert, sich unter sich unter bestimmten Bedingungen, etwa aus Nützlichkeitserwägungen, das Leben zu nehmen.“ Und: „Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf.“

    Herr Kelle und Kommentatoren: Ich sehe es genau umgekehrt: Woher nehmen von mir nicht autorisierte Theologen und von diesen inspirierte Politiker das Recht, über mein Leben und Sterben zu befinden?

  9. Werner Ocker Antworten

    Nachtrag: Das Verfassungsrecht regelt einerseits das Verhältnis zwischen Staaten und anderseits zwischen dem Staat und seinem Untertan, im demokratischen Staatswesen zwischen dem Staat und seinem Bürger (dem fiktiven „Souverän). Es definiert auch die unveräußerlichen Grundrechte des Bürgers gegen den Staat. Und dazu zählt das BVG auch die Freiheit des Einzelnen in letzter Konsequenz über sein eigenes Leben und eigenes Sterben ohne Einmischung des Staates zu verfügen. (Etwas ganz anderes, und das wird auch in den Kommentaren hier vermengt, ist das sog. „Recht auf Abtreibung“; das im übrigen hierzulande nicht existiert.)

    Strafgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch regeln die Verhältnisse zwischen den diesen Gesetzen unterworfenen Bürgern. Über das Verhältnis des Staatsbürgers zu sich selbst sagt keine dieser „Domänen des Rechts“ irgendetwas aus, will dies nicht, und es käme ihr auch nicht zu. Nur Gottesstaaten oder solche unter der Aufsicht der Theologen maßen sich an, sich einmischen zu müssen. Wer der diesbezüglichen Anleitung bedarf, kann sich bei Philosophen, Theologen, und Ethologen inspirieren lassen. Den Staat geht dies nichts an.

    • Werner Ocker Antworten

      Nachdem mein ursprüngliche Kommentar, auf den sich vorstehender Nachtrag bezieht, nicht auftaucht, hier nochmal:
      «Aber die Entscheidung überzeugt nicht, weil sie auf einer „selbstbestimmten und autonome Entscheidung“ des Sterbewilligen basiert.»
      Auf der Vorstellung des selbstbestimmten autonomen Bürgers basieren letztlich unser Grundgesetz, die gesamte Rechtsprechung und nicht zuletzt das Wahlrecht. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nur unmündigen Kindern (und als depressiv Stigmatisierten) nicht zugestanden. Dass auch der erwachsene Mensch manipulierbar ist, in seinen Entscheidungen viel stärker von religiösen Überzeugungen, Emotionen, momentanen Stimmungen und Launen gelenkt wird, als er sich seiner Vernunft bedient, ist jedem Nachdenklichen bewusst. Folge ich Herrn Kelle, so müsste man im Lichte dieser Erkenntnis nicht nur das Wahlrecht kassieren, sondern auch das Erziehungsrecht der Eltern.
      «Gibt es diese selbstbestimmte Entscheidung wirklich, wenn sie unter Depressionen gefällt werden?»

      Inzwischen wird von Medizin und Gesellschaft jeder Unfrohe zum Kranken gestempelt, mit Antidepressiva und „Psychotherapie“ traktiert, und wenn dies nicht hilft in die „geschlossene“ eingewiesen – er wird „entmündigt und manipuliert“.

      Man sollte das Urteil – und v.a. allem – die Begründung des Verfassungsgerichts vollständig lesen ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html), und dann erst fabulieren von „Zynkali-Brüdern“, „rauchenden Colts“ oder „erschlichenen Erklärungen“.

      Das Verfassungsgericht stellt dem Gesetzgeber (u.a.) ausdrücklich anheim: „Er darf einer Entwicklung entgegensteuern, welche die Entstehung sozialer Pressionen befördert, sich unter sich unter bestimmten Bedingungen, etwa aus Nützlichkeitserwägungen, das Leben zu nehmen.“ Und: „Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf.“

      Herr Kelle und Kommentatoren: Ich sehe es genau umgekehrt: Woher nehmen von mir nicht autorisierte Theologen und von diesen inspirierte Politiker das Recht, über mein Leben und Sterben zu befinden?

      • gerd Antworten

        Das deutsche Grundgesetz, werter Herr Ocker beginnt in der Präambel mit den Worten:
        „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“

        Dort steht noch nicht: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor dem BVG und den Menschen…“
        Es fühlt sich aber so an.

        • Werner Ocker Antworten

          Es soll Menschen geben, die nicht an die Existenz Gottes glauben. GG Art 4 (1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ – Dazu gehört auch die Ablehnung einer Religion.

          Die von ihnen zitierte Präambel gibt lediglich Auskunft über die Motive der Grundgesetzgeber. Sie bindet weder die dem GG unterworfenen Staatsbürger, noch die Gerichte, die Legislative oder die Exekutive an deren durchaus divergenten Weltanschauungen. Wäre es anders, müßte einer gewissen Atheistenpartei die Zulassung entzogen werden und die Eidesformel unserer Amtsträger den Passus „So wahr mir Gott helfe.“ zwingend beinhalten. Dem ist nicht so: Art. 56 Satz 2 GG „Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.“

          In der Präambel steht auch „… hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ – Eine freche Lüge.

          • gerd

            „Es soll Menschen geben, die nicht an die Existenz Gottes glauben.“

            Einige davon könnte man im BVG vermuten.

  10. Müller-Langguth, Horst Antworten

    HML
    Lieber Herr Kelle, in Ihrem Kommentar vermischen Sie die Frage, ob jemand „selbstbestimmt“ ableben möchte, mit der Überlegung, dass für einen jeden natürlich auch äussere Umstände (Krankheiten, unerfreuliche Überlebens-perspektiven in Fremdabhängigkeit) Motiv für eine Ablebensentscheidung sein können (und in aller Regel auch sein werden), mit der Frage, ob eine dadurch beeinflusste Entscheidung noch „selbstbestimmt“ ist – natürlich ist sie es, auch wenn die Gründe nicht selbst-verursacht sein mögen !

  11. Hildegard Dr. Königs-Albrecht Antworten

    Das Bundesverfassungsgericht macht mir langsam Angst. Wann folgt dem „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“ das Recht auf Sterbehilfe? Wer soll diese leisten? Ärzte? Wird der Hippokratische Eid auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen? Oder wird es ein neues Berufsbild von Suizid-Helfern geben? Warum werden die Auswüchse einer solchen Gesetzgebung nicht beachtet (Niederlande)?
    Ich denke, das Bundesverfassungsgericht hat hier ebenso wie bei der Definition eines dritten Geschlechts seine Kompetenzen überschritten.

  12. colorado 07 Antworten

    Was wird ein assistierter Selbstmord kosten? Auch daraus wird man ein Geschäft machen. Es heißt ja „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe.
    Was sind wir nur für eine „menschenfreundliche“ Gesellschaft geworden! Die Scheinheiligkeit kennt keine Grenzen.

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