Diese Beobachtung ist keine Lapalie für die AfD
Nun ist es also amtlich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „Prüffall für eine mögliche Beobachtung“ eingestuft. Dazu gibt es mehrere Aspekte zu betrachten: 1) Die AfD ist größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, in einer freien und geheimen Wahl von sechs Millionen Bürgern gewählt worden. Wenn der Inlandsgeheimdienst...Weiterlesen …